Der Spezialist erzählte, was das Gesetz “Über die Kommunikation” tatsächlich mit sich bringt

Und welche Informationen über Abonnenten die Betreiber jetzt übermitteln werden = “PfUsGslq” title = “Der Spezialist hat erzählt, was das Gesetz ändert” Über Kommunikation “tatsächlich” alt = “Der Spezialist hat erzählt, was das Gesetz ändert” Über Kommunikation “tatsächlich bedeutet” Der Spezialist erzählte, was das Gesetz “Über die Kommunikation'' eigentlich impliziert />

Laut Artikel 44.2 des Gesetzes kann Roskomnadzor die Bereitstellung von Daten über Benutzer von Mobilfunknetzen kontrollieren. Das heißt, der Betreiber gibt für jede ausgestellte SIM-Karte Informationen über eine bestimmte Person ein, auch wenn es sich um eine juristische Person handelt, und die Regierungsbehörde überwacht dies.

Klausel 2 des gleichen Gesetzes geht davon aus, dass alle organisatorischen und technischen Maßnahmen, die ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die Betreiber die Notwendigkeit zur Überprüfung der Richtigkeit der Kundendaten erfüllen, in der Verantwortung des Funkfrequenzdienstes liegen.

Klausel 5.2 besagt, dass ein Telekommunikationsbetreiber nun verpflichtet ist, seinen Datenverkehr durch technische Mittel zur Abwehr von Bedrohungen zu leiten, es sei denn, der vorgelagerte Betreiber verfügt über diese Mittel.

Der Spezialist hat erzählt, was das Gesetz ändert

Weiter heißt es in Absatz 5.3, dass der Abonnent “staatliche Dienste” nutzen kann und andere staatliche Ressourcen kostenlos, selbst wenn seine SIM-Karte gesperrt ist. Allerdings, fügt der Autor hinzu, sei noch nicht klar, wie ein solcher Datenverkehr erfolgen soll.

Die Ersetzung der Nummer bleibt weiterhin verboten, aber sie haben beschlossen, diesen Absatz zu ergänzen. Das Verbot einer solchen Substitution wird mit Hilfe des “Systems zur Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen für die Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten und Verkehrsübertragungsdiensten durch Telekommunikationsbetreiber” erfolgen. Damit ein solches System wirklich funktioniert, müssen zumindest Anforderungen dafür entwickelt werden, aber die sind jetzt nicht da. Es ist auch notwendig, automatische Telefonzentralen aller Operatoren zu erstellen und zu ändern, damit diese Informationen über einen abgehenden Anruf anfordern und an das System übermitteln können. Es ist sogar möglich, dass nicht alle Mobilfunkbetreiber dies alles können.

Schließlich Absatz 13. Darin wird bestätigt, dass die Betreiber solche Daten übermitteln müssen: “Methode der Bestätigung der persönlichen Daten des Abonnenten für jede SIM-Karte”, “Informationen über Abonnenten” (auch wenn die Karte in eine juristische Person eingesteckt ist), “Registrierungsstatus des Abonnenten im Netz”, “Standort des Abonnenten”, “Fakten zu allen Anrufen, SMS, Audio/Video und sogar anderen Nachrichten mit Mengen-, Datums- und Uhrzeitangaben” Senden/Empfangen.


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