MegaFon für aufdringliches Werbemailing bestraft

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Die Geldstrafe betrug 300 Tausend Rubel. MegaFon wurde des Verstoßes gegen Teil 1 von Artikel 18 des Werbegesetzes für schuldig befunden. Es beschreibt die Verbreitung von Werbung ohne vorherige Zustimmung des Antragstellers. Der Höchstbetrag einer Geldbuße nach einem solchen Artikel kann 500.000 Rubel betragen.

Es wird darauf hingewiesen, dass MegaFon wiederholt gegen Werbegesetze verstoßen hat.

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